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Seit 2013 liegt die 7. überarbeitete Auflage des Bewertungsleitfadens der Fachgruppe “Elektronik und EDV” als Druckwerk (siehe unten) vor.

Zu beziehen über den Wissner-Verlag >>LINK<< (Leseprobe unter Bewertungsleitfaden 2013).

 

Nach diesen Grundsätzen erstelle ich Wertgutachten für PV-Anlagen (auch in Fällen, in denen womöglich bereits Schäden vorliegen oder Ertragsausfall eingetreten ist).

Aktuell (Oktober 2016) wird speziell für PV-Anlagen ein Fachartikel zur Bewertung nach Ertragswertverfahren zusätzlich veröffentlicht.

Der Bestand an PV-Anlagen ist in Deutschland sehr groß und die Nachfrage nach Wertfeststellungen nehmen zu (Erbschaft, Scheidung, Zwangs-versteigerung, Insolvenz, Verkauf, Gesellschafterablösung, Firmenübernahmen, Sicherheit bei Kreditvergabe usw.).

Wertebegriffe verstehen (fast) alle unterschiedlich und deshalb sollten Sie Ihren beabsichtigten Bewertungszweck schildern und wir legen gemeinsam fest, welcher Wertbegriff und welche Ermittlungsmethode für Ihren Anwendungsfall passt.

PV-Anlagen, die Einnahmen aus der der Vergütung nach einer der EEG-Regelungen beziehen werden nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet. Da die Erträge über die verbleibende Restnutzungszeit gesichert sein sollen, müssen gewisse Qualitätsmerkmale und Umfeldmerkmale der konkreten Anlage mit berücksichtigt werden, damit das eventuelle Ausfallrisiko adäquat abgebildet bzw. eingeordnet werden kann.

Im Regelfall gehört deshalb die fachkundige Besichtigung der PV-Anlage und aller Installationsanteile zu einer fundierten Wertermittlung dazu.

Sollten Sie diesbezüglich Bedarf haben, dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

Meine Dienstleistung rechne ich aufgrund der erforderlichen Zeit ab (wird erfasst). Die Honorarsätze finden Sie unter www.sv-edv.de/uhlenberg.pdf

Wertgutachten, Wertermittlungen für PV-Anlagen

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