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Vermeiden Sie zeitaufwendige
juristische
 Auseinandersetzungen. Mit technischen Fakten

Drum prüfe, wer sich ewig bindet...

Bei zu viel Fachchinesisch sollten Sie aufmerksam werden. Wer viel weiß, kann sich auch bemühen, es verständlich ausdrücken.

Sollten Sie mit den technisch notwendigen Details einer nachvollziehbaren Abnahme Ihrer Anlage überfordert sein, so kann ich Ihnen meine Hilfe anbieten und eine objektiv dokumentierte Abnahme begleiten oder diese für Sie  durchführen.

Die VDE 0126-23 (DIN EN 62446) ist hierzu eine wichtige Grundlage für Anlagen, die nach dem 1.7.2010 errichtet wurden.

Leistungsparameter der Anlage bleiben über die Zeit nie exakt konstant. Doch was ist noch „normal“ und was eine kritische oder unkritische Abweichung? Zur Klärung setze ich auf umfangreiche Messtechnik  die vielfältige Erfahrung anderer Einsatzorte.

Wenn Ertragsverluste monetär bewertet und zukünftig vermieden werden sollen, muss eine Erstprüfung zunächst Referenzwerte, als Soll festlegen.

Periodische Überprüfungen der signifikanten Leistungs– und Ertragskenngrößen und  eventueller Abweichungen nehme ich aus vorliegnenden Datenbeständen der Wechselrichter oder Datenerfassung auf (ggf. messe ich selber) und bewerte sie technisch unabhängig. Bei sich abzeichnenden Problemlagen wird somit frühzeitig auf Korrekturen hinweisen.

Insbesondere sollte etwa alle 4-6 Jahre überprüft werden, ob die Installationstechnik noch die  Grenzwerten der Erstinstallation unter normalem, erwarteten Alterungseinfluss einhält.

Eine Thermographie, Kennlinien- oder Netzqualitätsmessung und EL-Aufnahmen (PID-Diagnose) können  bei im Wesentlichen noch funktionierenden PV-Anlagen bereits erste wertvolle Hinweise auf einen Handlungsbedarf geben.

· Abnahmen

· Überwachung

· Periodische Prüfung

· Schwachstellenanalyse

· Sanierungspläne

· Ausgleichsverhandlungen

· Kostenfeststellungen

· Schiedsgutachten

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Projekt Abnahme, technische Bewertung, Schiedsgutachten

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